1. Beschreibung
1.1 Die UCT English Language Centre (ELC) ist ein Unternehmen der Sprachreise- und Bildungsbranche, das Weiterbildungskurse für Englisch als Fremdsprache und damit verbundene Produkte vertreibt.
1.2 ELC ist eine nicht-akademische Einheit der Universität von Kapstadt (UCT).
2. Buchungen, Zahlung und Anmeldung
2.1 Buchungen können per E-Mail oder über das Online-Buchungssystem vorgenommen werden. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit werden Buchungsanfragen innerhalb von drei (3) Werktagen bearbeitet. Kunden, die über das Online-Buchungssystem buchen, erhalten einen eindeutigen Buchungsbestätigungscode per E-Mail.
2.2 Kunden erhalten innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt des eindeutigen Buchungsbestätigungscodes eine vorläufige Annahmeerklärung von ELC .
2.3 Nach Erhalt des einmaligen Buchungsbestätigungscodes können sich die Kunden auf der Website ELC einloggen und die Zahlung per Kreditkarte oder Debitkarte vornehmen. Die Kunden können die Zahlung auch per elektronischer Überweisung auf das Bankkonto des UCT - Humanities vornehmen, dessen Einzelheiten auf der Gebührenrechnung angegeben sind. Persönliche Zahlungen in bar oder per Scheck können in den Räumlichkeiten von ELC vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Barzahlungen in Fremdwährung akzeptieren können.
2.4 Online-Kreditkartentransaktionen werden für ELC über PayGate (Pty) Ltd. abgewickelt, die das zugelassene Zahlungs-Gateway für die Standard Bank of South Africa ist. PayGate verwendet die strengste Form der Verschlüsselung, nämlich Secure Socket Layer 3 (SSL3), und es werden keine Kreditkartendaten auf der Website gespeichert. Benutzer können unter www.paygate.co.za das Sicherheitszertifikat und die Sicherheitsrichtlinien einsehen. Die Kundendaten werden von ELC getrennt von den Kartendaten gespeichert, die vom Kunden auf der sicheren Website von PayGate eingegeben werden. Weitere Einzelheiten zu PayGate finden Sie unter www.paygate.co.za. Das Land, in dem der Händler dem Karteninhaber die Zahlungsoptionen anbietet, ist Südafrika. Transaktionswährung ist der Südafrikanische Rand (ZAR). ELC übernimmt die Verantwortung für alle Aspekte im Zusammenhang mit der Transaktion, einschließlich des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen, die auf dieser Website verkauft werden, des Kundendienstes und der Unterstützung, der Beilegung von Streitigkeiten und der Lieferung von Waren.
2.5 Das Angebot des Kunden für einen Studienplatz und einen Unterkunftsplatz wird erst nach Zahlung einer Anzahlung von 25 % des Gesamtwerts der Gebührenrechnung offiziell bestätigt. Die vollständige Zahlung des Gesamtwerts der Gebührenrechnung muss vor Kursbeginn erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich mit ELC vereinbart.
2.6 Die Anmeldung erfolgt bei der Ankunft auf ELC und der Vorlage der entsprechenden Ausweis- und Visadokumente. Alle Studenten von ELC sind registrierte Studenten der Universität Kapstadt und erhalten eine Studentennummer, deren Daten im UCT-Studentendatensystem (PeopleSoft) erfasst werden. Mit der Einschreibung kommt ein Vertrag zwischen der Universität Kapstadt und dem eingeschriebenen Studenten zustande.
2.7 ELC ist an allen nationalen südafrikanischen Feiertagen geschlossen. Wenn der Montag ein Feiertag ist, beginnen die Kurse an einem Dienstag. Nur die aufgrund von Feiertagen versäumten Unterrichtsstunden werden nachgeholt. Alle anderen Stunden werden nicht nachgeholt.
2.8 Das Währungsumrechnungs-Tool auf www.uctlanguagecentre.com dient nur zu Informationszwecken und alle Gebühren werden in Südafrikanischen Rand berechnet. ELC haftet nicht für Abweichungen zwischen den in Fremdwährung angegebenen Gebühren und den in Südafrikanischen Rand berechneten Endgebühren.
3. Annullierung, Zurückstellung und Kursübertragung
3.1 Bei Stornierungen, die mehr als sieben (7) Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird eine Stornogebühr von fünfundzwanzig (25) Prozent des Gesamtwerts der in Rechnung gestellten Gebühren erhoben. Bei Stornierungen, die weniger als sieben (7) Tage vor Kursbeginn erfolgen, wird eine Stornogebühr in Höhe von fünfzig (50) Prozent der gesamten Kursgebühr fällig. Sobald der Kurs begonnen hat, werden die Kursgebühren und die Kosten für die Unterkunft unter keinen Umständen mehr zurückerstattet.
3.2 Kunden können auf einen anderen ELC Kurstyp umsteigen oder ihre Wahlmöglichkeiten ändern, sofern diese verfügbar sind und eine Gebühr von eintausend südafrikanischen Rand (ZAR1000) bezahlt wird. Für beantragte Änderungen der Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche wird keine Rückerstattung gewährt. Ein seitlicher Kurswechsel innerhalb desselben Niveaus ist unter keinen Umständen zulässig.
3.3 Kunden können ihren Kurs je nach Verfügbarkeit auf ein späteres Startdatum verschieben. Für Verschiebungen, die weniger als 14 Tage vor dem ursprünglichen Kursbeginn erfolgen, ist eine Gebühr von eintausend Südafrikanischen Rand (ZAR1000) zu entrichten. Kursänderungen von Gruppen- auf Einzelunterricht müssen mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt werden.
3.4 Wird ein Visumantrag vom südafrikanischen Innenministerium abgelehnt, so werden alle gezahlten Gebühren in voller Höhe zurückerstattet, sobald eine förmliche schriftliche Mitteilung über eine ablehnende Entscheidung des Innenministeriums vorliegt.
3.5 Kann ELC den gebuchten Kurstyp nicht durchführen und kann keine geeignete Alternative vereinbart werden, werden alle Kurs- und Unterkunftsgebühren in voller Höhe erstattet.
4. Rückzug.
4.1 Im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts nach der Ankunft oder bei Nichterscheinen eines Teilnehmers werden die gezahlten Gebühren nicht zurückerstattet.
4.2 ELC behält sich das Recht vor, einen Studenten wegen Nichterscheinen, störendem oder missbräuchlichem Verhalten, illegalen Aktivitäten oder jeglichem anderen Verhalten, das gegen die allgemeinen Regeln und Richtlinien der UCT verstößt, zu entlassen. Im Falle eines Rücktritts wird keine Rückerstattung der gezahlten Gebühren gewährt.
4.3 Im Falle eines erzwungenen Rücktritts hat der Student das Recht, eine Schlichtung gemäß den Bestimmungen der UCT-Richtlinie zur Schlichtung zu beantragen.
5. Haftung, Entschädigung und Versicherung
5.1 ELC und die Universität von Kapstadt übernehmen keine Verantwortung für Schäden oder Verluste am Eigentum des Bewerbers oder an Gegenständen, die von einem Bewerber oder registrierten Studenten auf das Universitätsgelände gebracht wurden.
5.2 ELC und die University of Cape werden für alle Schäden entschädigt, die ein Bewerber oder registrierter Student am Eigentum der Universität oder am Eigentum Dritter verursacht, sei es auf dem Universitätsgelände oder außerhalb des Universitätsgeländes, als Folge der Handlungen des Bewerbers oder registrierten Studenten, entweder auf dem Universitätsgelände oder während der Ausübung einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Universität.
5.3 Die Studenten sind weder durch ELC noch durch die Universität Kapstadt gegen Krankheit, Unfall, Diebstahl oder den Verlust von persönlichen Gegenständen versichert. ELC Die Universität Kapstadt oder ihre Vertreter können keine Verantwortung für Unfälle übernehmen, die sich während des Kurses, auf oder außerhalb des Universitätsgeländes, auf Ausflügen oder bei Aktivitäten ereignen. Ein persönlicher Versicherungsschutz wird daher empfohlen. Es wird empfohlen, eine umfassende persönliche Versicherung abzuschließen, die medizinische und andere Kosten sowie den Verlust von Gebühren abdeckt, falls ein im Voraus bezahlter Kurs oder eine Aktivität ganz oder teilweise nicht besucht werden kann.
5.4 Studierende von ELC haben keinen Anspruch auf Behandlung durch den Gesundheits- und Wellness-Service der Universität Kapstadt. Daher müssen ELC Studenten eine Krankenversicherung abschließen, bevor sie nach Südafrika reisen. Der Nachweis einer Krankenversicherung kann als Bedingung für die Einschreibung verlangt werden.
6. Unternehmungen
6.1 Studenten, die für ELC Kurse eingeschrieben sind, erklären sich damit einverstanden, dass sie für die Dauer ihrer Einschreibung an die Regeln und Vorschriften der Universität Kapstadt gebunden sind, einschließlich des ELC Studentenhandbuchs, des ELC Wohnheimhandbuchs und der Regeln und Vorschriften aller Wohnheime, Clubs oder Gesellschaften der Universität, zu denen sie zugelassen werden oder deren Mitglied sie werden können, sowie an alle Anforderungen oder Bedingungen, die von der Universität als Voraussetzung für die Einschreibung als Student der Universität auferlegt werden.
7. Unterkunft
7.1 Studierende, die in einer von ELC verwalteten Unterkunft wohnen, müssen einen separaten Unterkunftsvertrag unterzeichnen.
7.2 Mit der Buchung einer Unterkunft akzeptiert der Student die Bedingungen des Unterkunftsvertrages und stimmt diesen zu. Keine Rückerstattung wird für einen Studenten in Betracht gezogen, der aufgefordert wird, eine Unterkunft zu verlassen, die ELC gehört oder von ihr verwaltet wird, und zwar aus Gründen, die mit einem Verstoß gegen die Unterkunftsvereinbarung zusammenhängen.
7.3 Die Unterkunft wird in der Regel vom Samstag vor Kursbeginn bis zum Samstag (11 Uhr) nach Kursende zugewiesen, sofern nicht anders angegeben. Verlängerungsnächte können je nach Verfügbarkeit und gegen eine zusätzliche Gebühr vereinbart werden. Bei vorzeitiger Abreise aus der Unterkunft wird keine Rückerstattung gewährt.
8. Beschwerdeverfahren
8.1 Bei Problemen oder Fragen, egal wie schwerwiegend oder geringfügig, werden die Schüler gebeten, das Personal von ELC so schnell wie möglich über das Problem zu informieren.
8.2 Wenn eine Beschwerde nicht intern von ELC gelöst werden kann, haben die Studierenden das Recht, die Angelegenheit an die Ombudsstelle der UCT zu verweisen, die sie vertraulich und unparteiisch weiterverfolgen wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ombuds.
9. Fahrplan
9.1 Einige ELC Kurse werden mit alternativen Vormittags- und Nachmittagsstundenplänen angeboten. Die Studenten werden einem Vormittags- oder Nachmittagsstundenplan zugewiesen, der sich nach den Präferenzen der Studenten und der Verfügbarkeit der Kurse richtet. Es werden zwar alle Anstrengungen unternommen, um den Studierenden ihren bevorzugten Stundenplan zuzuweisen, doch kann dies in Zeiten hoher Nachfrage nicht garantiert werden.
10. Land des Wohnsitzes
10.1 Diese Website unterliegt den Gesetzen Südafrikas und ELC wählt als domicilium citandi et executandi für alle Zwecke im Rahmen dieser Vereinbarung, sei es in Bezug auf Gerichtsverfahren, Benachrichtigung oder andere Dokumente oder Kommunikation jeglicher Art, Beattie Building, University Avenue, Upper Campus, University of Cape Town, Rondebosch, 7700.
11. Änderung
11.1 UCT English Language Centre behält sich vor, diese Vereinbarung oder Teile davon jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern.
12. Datenschutzbestimmungen für Kunden
12.1 Die UCT English Language Centre und die Universität Kapstadt ergreifen alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten der Nutzer. Bitte besuchen Sie unseren Datenschutzhinweis
13. Informationen zum Unternehmen
13.1 Die Website ELC wird von der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Kapstadt betrieben, die als UCT English Language Centre firmiert.
13.2 Die Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Kapstadt ist eine Fakultät der Universität Kapstadt, einer Universität, die im Sinne des Hochschulgesetzes von 1997 und der Satzung der Universität Kapstadt, verkündet unter der Regierungsmitteilung Nr. 1199 vom20. September 2002, gegründet wurde.
14. Kontaktangaben
Unterstützung: elc@uct.ac.za
Telefon: +27 21 650 4161